Leasingkunde bei LeasePlan werden

  • Ein Leasingvertrag kann grundsätzlich über ein Haupterwerb zu Stande kommen. Nebenerwerbe sind generell ausgeschlossen.
  • Branchen wie Taxidienste sowie sonstige Personenbeförderungen, Pizza- und Bringdienste, Fahrschulen, Autovermietungen, KFZ-Handel, KFZ-Reparatur und Tankstellen, (Flughafen-)Transferdienste, Chauffeur-Dienste, Spielhallen, Betriebe von Spielautomaten, Spielbanken und Spielklubs werden nicht akzeptiert.

Vertragsabschluss

  • Wie und in welcher max. Höhe kann der Kunde Anzahlungen leisten?
    Anzahlungen können geleistet werden und sind ein individueller Vertragsbestandteil, der zwischen Ihnen und Ihrem Kunden besprochen werden muss. Ein Fahrzeugrestwert von 10 % muss am Leasingende mindestens zur Verfügung stehen.
  • Wie lange ist ein Angebot gültig?
    Das Angebot ist 14 Tage gültig.

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Serviceleistungen / Dienstleistungen

  • Welche Dienstleistungen/Serviceleistungen sind möglich?
    Wartung und Verschleiß, Reifenersatz, Tankkarte, Versicherung (Haftpflicht- und Kasko bis max. 200 kW) und GAP Deckung (bis 100.000 Euro Nettoanschaffungswert)
  • Was beinhaltet die Dienstleistung „Wartung und Verschleiß”?
    Wartung heißt mit allen vom Hersteller vorgesehenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten inklusive der erforderlichen Materialien, Ölwechsel, Instandsetzungen bei üblichem Verschleiß, Sicherheitsuntersuchungen, TÜV- und AU-Gebühren. Wartung umfasst auch die Pannenhilfe in Form von Abschleppgebühren bei technischen Pannen.
    • Was sollte der Kunde beachten?
      • Er muss die Wartungsintervalle des Herstellers einhalten.
      • Er darf Wartungsarbeiten und Verschleißreparaturen nur bei autorisierten Vertragswerkstätten des Herstellers durchführen lassen.
      • Ihr Kunde darf keine Zubehöreinbauten oder Verschönerungsarbeiten in Auftrag geben.
      • Es sind ausschließlich LeasePlan Reparaturaufträge zu verwenden.
      • Die Reparatur-Freigabe erhält die Werkstatt innerhalb von 24 Stunden.
  • Was beinhaltet die Dienstleistung „Versicherung”?
    Die Versicherung umfasst Haftpflicht mit Deckungssumme bis 100 Mio. Euro, Vollkasko/Teilkasko mit 500,-/150,- Euro Selbstbeteiligung. Sofern die Dienstleistung "Versicherung" abgeschlossen wurde, ist der umfassende Schadenservice über LeasePlan inkludiert.
    • Was umfasst der in der Dienstleistung „Versicherung” enthaltene Schadenservice?
      LeasePlan bietet dem Kunden neben der ersten Mobilitätshilfe auch die administrative Bearbeitung der Schadenfälle. Wir übernehmen beispielsweise die Kommunikation mit der Versicherung und ziehen dort, wo es aufgrund des Rechtsberatungsgesetztes erforderlich ist, spezialisierte Anwälte hinzu. Die Vorgehensweise wird stets mit Ihren Kunden abgestimmt. Die Kontrolle der Schadenregulierung erfolgt auch über LeasePlan. Die Dienstleistung Schadenservice kann generell nur bei Unfällen in Anspruch genommen werden. Bei technischen Defekten greift automatisch die Mobilitätsgarantie des Herstellers
    • Was passiert mit einem persönlichen Schadenfreiheitsrabatt?
      Während der Vertragslaufzeit mit abgeschlossener Versicherung ruht die eigene Versicherung, auch im Schadenfall.
    • Was bedeutet GAP?
      Bei Totalschaden oder Verlust übernimmt die GAP den Ausgleich zwischen Buchwert und Wiederbeschaffungswert, eine Lücke, die die Vollkaskoversicherung nicht schließt
  • Was beinhaltet die Dienstleistung „Reifenersatz”?
    Der Kunde erhält Reifenersatz zu günstigen Preisen inklusive Montagekosten durch Volumenrabatte bei LeasePlan-Vertragspartnern.
  • Was beinhaltet die Dienstleistung „Tankkarten”?
    Mit den LeasePlan-Tankkarten kann der Kunde deutschlandweit an allen Shell-, Esso- Total- und Avia, Total und den Stationen im Routex-Verbund (ARAL-, Agip-, OMV-, Statoil- und BP-Stationen) Kraftstoff kaufen.
    • Der Versicherungsschutz der euroShell-Tankkarte
      Der Kunde genießt im Falle eines Unfalls zusätzlichen Versicherungsschutz, wenn während der letzten 72 Stunden mit der Karte Kraftstoff bezahlt wurde. Der Inhaber einer gültigen und namensbezogenen LeasePlan euroShell-Tankkarte ist mit 15.000 Euro im Todesfall, 30.000 Euro im Invaliditätsfall, 60.000 Euro bei Vollinvalidität und 500 Euro zur Deckung von Bergungskosten abgesichert. Der Versicherungsschutz besteht an dem Tag, an dem das Fahrzeug betankt und die Tankrechnung mit der LeasePlan euroShell-Tankkarte bezahlt wird sowie an den drei folgenden Tagen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Befahren des Tankstellengeländes.
    • Wann erhält der Kunde die Tankkarten?
      Etwa zehn Arbeitstage nach Auslieferung des Fahrzeuges treffen die Tankkarten und der dazugehörige PIN-Code mit getrennter Post ein.
    • Was passiert mit den Tankkarten am Ende der Vertragslaufzeit?
      Bei Fahrzeugrückgabe oder Fahrzeugwechsel muss der Kunde die Karte durch einen Einschnitt in den Magnetstreifen entwerten und entsorgen.
    • Was muss der Kunde bei Verlust oder Diebstahl der Karten tun?
      Der Kunde füllt mit Ihnen gemeinsam das kartenservice.de@leaseplan.com
    • Wann erhält der Kunde bei Verlust eine neue Tankkarte?
      Der Kunde bekommt nach der schriftlichen Verlustmeldung innerhalb von 48 Stunden eine neue Tankkarte.
    • Was ist noch zu beachten?
      Alle kreditkartenakzeptierenden Stationen verfügen über Terminals und PIN-Pads (ohne Pin-Code keine Akzeptanz). Die betreffenden Shell-, Esso- und AVIA-Stationen sind mit dem stilisierten 'M' auf gelbem Grund gekennzeichnet. Der Kunde muss sich seinen PIN-Code gut merken. Er sollte nicht auf der Karte notiert, oder mit der Karte gemeinsam aufbewahrt werden. Damit die Karte einwandfrei funktionieren kann, muss der Magnetstreifen intakt bleiben. Daher sollte man die Karte nicht in der Nähe von Autoradios, Lautsprechern oder Magneten aufbewahren oder der direkten Sonneneinstrahlung aussetzen. Bei der Bezahlung mit der LeasePlan Tankkarten sollte Ihr Kunde neben der persönlichen vierstelligen Geheimnummer immer auch den aktuellen Km-Stand des Fahrzeugs eingegeben. Die Belege sollte der Kunde immer gut aufbewahren.

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Vor Leasingbeginn

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Während der Vertragslaufzeit

  • Welche Kosten kommen während der Laufzeit auf den Kunden zu?
    Es fallen die Kosten der monatlichen Leasingrate an (in- oder exklusive Dienstleistungen).
  • Was muss ich bei einem Schaden tun?
    Im Schadenfall informieren Sie oder Ihr Kunde zuerst telefonisch LeasePlan unter: +49 211 91358221. Anschließend werden alle notwendigen Dateien online unter https://www.leaseplan.com/de-de eingegeben. Es werden alle relevanten Daten online rund um den Schadenfall erfasst. Abschließend druckt Ihr Kunde das Formular "Reparaturauftrag im Schadenfall" aus und legt dieses der Reparaturwerkstatt vor der Reparatur vor.

    Wichtig: Bitte jeden Schaden melden, sei er auch noch so klein! Damit stellen Sie sicher, dass bei der Rückgabe Ihres Fahrzeuges alles glatt läuft.

    Ist der Kunde nicht über LeasePlan versichert, wickelt er den Schaden selbständig mit seiner Versicherung ab.
  • Was ist in der Werkstatt zu beachten?
    Das Formular "Reparaturauftrag im Schadenfall" muss ausgefüllt und das unterschriebene Formular in der Werkstatt abgegeben werden. Der Kunde sollte beachten, grundsätzlich keine Abtretungserklärung oder eine Kostenübernahmebestätigung bei der Reparatur zu unterschreiben.
  • Was tut der Kunde bei Glasschäden?
    Wir bieten durch unser Partnernetz mit unseren Partnern Carglass, junited Autoglas und Euromaster eine schnelle und professionelle Lösung bei Steinschlag-Reparatur oder Austausch der beschädigten Kfz-Verglasung.
    Unser Partner junited AUTOGLAS bietet Ihnen einen Hol- und Bringservice an. Nach Absprache mit CARGLASS ist auch der mobile Service auf Ihrem Privat- oder Firmengelände möglich.
  • Welche Werkstatt muss der Kunde für Inspektion, TÜV/AU aufsuchen?
    Die Wartungsarbeiten und Verschleißreparaturen dürfen nur bei autorisierten Vertragswerkstätten des Herstellers durchgeführt werden.
  • Wie häufig muss der Kunde zur Wartung?
    Die Wartungsintervalle des Herstellers müssen eingehalten werden.
  • Was muss der Kunde ansonsten beachten?
    Zubehöreinbauten oder Verschönerungsarbeiten dürfen nicht in Auftrag gegeben werden. Ausschließlich die LeasePlan-Reparaturaufträge dürfen unterschrieben und verwendet werden. Der Kunde legitimiert sich bei Beauftragung der Werkstatt durch eine LeasePlan - Karte.
  • Wie erhält die Werkstatt die Reparaturfreigabe?
    Die Werkstatt hält Rücksprache mit LeasePlan (Kontaktdaten siehe Formular "Reparaturauftrag").
  • Wo kann der Kunde Reifen wechseln, einlagern und was kostet das?
    Wurde die Dienstleistung "Reifenersatz" mit vereinbart, dann sind die Montagekosten in der Leasingrate enthalten, andernfalls geht dies auf eigene Kosten. Die Reifen-Einlagerung erfolgt immer auf eigene Kosten.
  • Welche Möglichkeiten hat der Kunde, um die Laufzeit des Leasingvertrages zu verkürzen/zu verlängern?
    Beides muss individuell bei LeasePlan angefragt werden. Hierfür können ggf. Kosten anfallen.
  • Was muss der Kunde tun, wenn deutlich mehr oder weniger Kilometer gefahren wurden?
    Gegebenenfalls fallen Kosten für eine Vertragsanpassung an.

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Service

  • Wann erhält der Kunde die Tankkarte und den dazugehörigen PIN-Code?
    Die Tankkarte und der dazugehörige PIN-Code kommen etwa zehn Arbeitstage nach Fahrzeugübergabe mit getrennter Post.
  • Was passiert bei Verlust der Tankkarte?
    Der Verlust muss umgehend mit einer Mail an kartenservice.de@leaseplan.com gemeldet werden, um Karten-Missbrauch zu vermeiden. Im Anschluss wird eine Ersatz-Karte zur Verfügung gestellt.
  • Was beinhaltet die Rechnung der Kraftstoffkosten?
    Diese Rechnung erfolgt, wenn die Dienstleistung „Tankkarten” im Vertrag mit vereinbart wurde. Die monatliche Rechnung beinhaltet ausschließlich die angefallenen Kraftstoff-Kosten.
  • Welche Länder dürfen mit dem Leasingwagen bereist werden, welche nicht?
    Dies hängt von der beauftragten Versicherung ab und ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgewiesen.

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Kaufabwicklung

  • Besteht die Möglichkeit das Fahrzeug nach Leasingende zu übernehmen?
    Das Fahrzeug kann nach Leasingende von Ihnen - als Händler - übernommen werden. Hierfür muss eine "Kaufpreisanfrage" gestellt werden. Das Formular ist im Downloadbereich verfügbar.

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Rückgabeabwicklung

  • Was kommt bei Leasingende auf den Leasingnehmer zu?
    Nach Ablauf der Leasingzeit wird das Fahrzeug von einem von LeasePlan beauftragten Sachverständigen zu einem zuvor vereinbarten Termin begutachtet. Der Ort der Fahrzeugrückgabe kann wahlweise der Firmensitz oder das betreuende Autohaus sein. Der Leasingnehmer muss die Fahrzeugrückgabe über die Rückgabe-Seite initiieren. https://connect.leaseplan.com/de-de/rueckgabemeldung. Im Falle der Termin findet NICHT im Autohaus statt, muss der Leasingnehmer mit zwei Terminen rechnen a) Begutachtung und b) Abholung des Fahrzeuges.
  • Wer holt das Fahrzeug ab?
    siehe Rückgabe-Seite https://connect.leaseplan.com/de-de/rueckgabemeldung
  • Wie muss das Fahrzeug zur Abholung vorbereitet werden?
    siehe Checkliste zur Fahrzeugrückgabe
  • Was passiert mit den Tankkarten?
    siehe Checkliste zur Fahrzeugrückgabe
  • Welche Kosten kommen am Leasingende auf den Leasingnehmer zu?
    Die finale Rechnungstellung erfolgt in der Vertragsabrechnung, darin sind enthalten:
    • Ergebnis der Fahrzeugbewertung (Minderwertsumme)
    • Rückholkosten
    • Abmeldekosten, sofern LeasePlan die Abmeldung durchführt
    • Entklebungskosten, sofern das Fahrzeug beklebt zurückgegeben wird
    • Mehr-/Minderkilometer-Abrechnung
  • Werden vom Leasingnehmer gekaufte Einbauten oder zusätzlich abgegebenes Zubehör, z.B. Winterräder, verrechnet?
    Das Fahrzeug ist im ursprünglichen Auslieferungszustand zurückzugeben, d.h. Einbauten, Zubehör, nicht zum Vertragsumfang gehörende Reifen usw. werden nicht verrechnet und sollten daher vor Rückgabe entfernt werden.
  • Was passiert, wenn der Leasingnehmer bei der Rückgabe etwas vergessen hat, z.B. einen Zweitschlüssel?
    Fehlende Teile werden an den Leasingnehmer berechnet.
  • Warum muss der Leasingnehmer bei der Fahrzeugbewertung anwesend sein?
    Bei der Fahrzeugbewertung erstellt der von LeasePlan beauftragte Gutachter ein detailliertes Protokoll über den Fahrzeugzustand und die Übergabebedingungen. Der Leasingnehmer bestätigt durch Unterschrift seine Anwesenheit.
  • Kann der Leasingnehmer kleinere Schäden über Smart Repair reparieren lassen?
    Ja, aber nur vor der Fahrzeugrückgabe.
  • Welche Schäden sind bei der Rückgabe akzeptabel und welche nicht?
    Eine detaillierte Beschreibung der akzeptablen Schäden bei Rückgabe ist in der Broschüre „Faire Fahrzeugbewertung“ zu finden.
    "Richtlinien Fahrzeugbewertung" Pkw - Broschüre
    "Richtlinien Fahrzeugbewertung" Transporter - Broschüre
  • Der Leasingnehmer kann die AGB nicht finden. Wo bekommt er sie her?
    Der Leasingnehmer kann sich die zu seinem Vertrag passenden AGB über sein betreuendes Autohaus aushändigen lassen.
  • Warum werden die Mehr-/Minderkilometer nicht in der Fahrzeugbewertung angegeben?
    Siehe „Welche Kosten kommen am Leasingende auf den Leasingnehmer zu?“
  • Was muss der Leasingnehmer im Schadenfall beachten?
    1. Fahrzeugversicherung wurde über LeasePlan abgeschlossen:
      Der Leasingnehmer wendet sich zur Reparatur an sein betreuendes Autohaus und nutzt hierfür das Formular „Reparaturauftrag im Schadenfall“
    2. Fahrzeugversicherung wurde nicht über LeasePlan abgeschlossen:
      Zu beachten ist, dass vor der Reparatur eines Schadens, dessen Schadensumme 800,- € netto übersteigt, eine Zustimmung zur Reparatur bei LeasePlan eingeholt werden muss (Vorlage eines Kostenvoranschlages mit Lichtbildern, Gutachten, Angaben zur Versicherung).
  • Darf der Leasingnehmer Schäden an seinem Fahrzeug nach der Fahrzeugbewertung noch instand setzen lassen oder weiter damit fahren?
    Nein, die bei der Fahrzeugbewertung festgestellten Schäden dürfen nicht mehr vom Leasingnehmer instandgesetzt werden. Das Fahrzeug darf nach der Fahrzeugbewertung vom Leasingnehmer nicht mehr bewegt werden.
  • Kann der Leasingnehmer sein Fahrzeug auch kaufen?
    Der Leasingnehmer muss in diesem Fall vier Wochen vor Initiierung des Rückgabeprozesses eine Anfrage über das betreuende Autohaus stellen.
  • Was muss der Leasingnehmer tun, wenn der Vertrag vorzeitig beendet werden soll/muss?
    Der Leasingnehmer kann bei LeasePlan ein Angebot zur vorzeitigen Vertragsbeendigung einholen. Dafür schickt er per E-Mail eine Anfrage inklusive der Angabe des Kennzeichens sowie des Kilometerstandes an LeasePlan. Das Angebot wird ihm dann innerhalb von zwei Arbeitstagen zugeschickt.

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Fahrzeugbegutachtung und Vertragsabrechnung

  • Wann und wo wird das Fahrzeug begutachtet?
    siehe Rückgabe-Seite https://connect.leaseplan.com/de-de/rueckgabemeldung
  • Wie sind die Bewertungskriterien?
    Eine detaillierte Beschreibung der Bewertungskriterien/akzeptablen Schäden bei Rückgabe sind in der Broschüre „Faire Fahrzeugbewertung“ zu finden.
    "Richtlinien Fahrzeugbewertung" Pkw - Broschüre
    "Richtlinien Fahrzeugbewertung" Transporter - Broschüre
  • Was passiert danach mit dem Fahrzeug?
    Das Fahrzeug wird von einem LeasePlan-Logistikpartner abgeholt.
  • Wann erhält der Kunde die Vertragsabrechnung?
    Der Kunde erhält von LeasePlan die folgenden Informationen:
    • Innerhalb von 24 Stunden: elektronischen Bericht über den Fahrzeugzustand
    • Innerhalb von zwei Wochen: vollständige Dokumentation über die Fahrzeugbewertung inklusive Zugang zu allen Fotos (Internetlink), Kostenübersicht sowie evtl. Kostenvoranschläge
    • Nach ca. acht Wochen: Vertragsabrechnung mit Mehr-/Minderkilometer- Verrechnung

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